Allgemeine Geschäftsbedingungen

sorbion mayrhofer gmbH


Präambel
sorbion mayrhofer gmbh (nachfolgend SORBION AUSTRIA)
unterhält in Österreich Geschäftsbeziehungen, primär mit
Leistungserbringer in der Medizin (Großhändler, Spitäler,
Pflegeheime, Arztpraxen, Wundbehandlungszentren, u.s.w.).
Dabei steht der Handel (Verkauf) von medizinischem
Verbrauchsmaterial im Vordergrund.

 

1. Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen SORBION AUSTRIA und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde). 
Durch die Bestellung erkennt der Kunde unsere Bedingungen an.
Anders lautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von SORBION AUSTRIA in schriftlicher Form vereinbart worden sind. Änderungen oder Ergänzungen einer auch in anderweitiger Form abgeschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftlichkeit. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen zum Zeitpunkt des
Bestellungseingangs der in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen kann.

 

2. Leistungen

Üblicherweise können alle in den aufgeführten Angebotslisten (Prospekte, Bestellschein, Preislisten) aufgeführten Produkte ab Lager geliefert werden. 

 

3. Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt innerhalb auf der Preisliste oder im Vertrag definierten Zeit. Sollten ausnahmsweise Rückstände entstehen, werden sie sofort nach Wareneingang ausgeliefert. Bei Bestellungen außerhalb unseres Warensortiments müssen die Lieferfristen der
Herstellerfirma berücksichtigt werden. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt nicht zu einem Rücktritt von der Bestellung. Es können mit Absprache Teillieferungen erfolgen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Preisänderungen auf Artikeln in unserem Sortiment sind vorbehalten und jederzeit möglich. Die Rechnungsbeträge sind per sofort ohne irgendwelchen Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart

wurde. Wir behalten uns vor, unerlaubte Abzüge nachzubelasten
und nach Ablauf des Zahlungsziels Verzugszinsen zu verrechnen.

Bei gewissen Begeben-heiten behalten wir uns das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen. Mahnspesen und Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

5. Versand, Porto, Verpackung
Die Art des Versandes erfolgt nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per Kurier. Für Sendungen unter € 150,-- Warenwert werden Porto und Verpackung in Form einer Pauschale an den Kunden weiterverrechnet. Auf Nachlieferungen infolge Rückstände werden keine Porto- und Verpackungskosten berechnet.

 

6. Reklamationen, Garantie und Haftung
Es gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller.
Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen. Der Austausch von Rücksendungen haben ebenfalls in
dieser Frist zu erfolgen und müssen vorgängig durch uns genehmigt werden. Zurückgesandte Ware wird ausgetauscht oder auf Wunsch die Rechnung storniert.
Es wird nur Ware in unversehrter Originalverpackung akzeptiert.
Bei Bruch und Beschädigungen durch Post- bzw. Bahnversand ist eine post- oder bahnamtliche Bestätigung erforderlich. Es ist eine schriftliche Mitteilung unmittelbar nach Erhalt der Lieferung einzureichen. Wir sind berechtigt, Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes oder Lieferung mängelfreier Waren (soweit verfügbar) abzugelten.

 

Zwölfaxing 1. Jänner 2017

7. Eigentumsvorbehalt
SORBION AUSTRIA behalt sich das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Weiterverkauf von Waren, die von SORBION AUSTRIA unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, tritt die daraus entstehende Forderung an die Stelle des Eigentumsvorbehalts. Auf Verlangen von
SORBION AUSTRIA hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SORBION AUSTRIA berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist in einem solchen Falle nicht berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.

8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Informationen, insbesondere Gebrauchsanweisung, Sicherheitshinweise und Vorgaben der Gesundheitsbehörden zu studieren, zu befolgen sowie sicherzustellen, dass die Produkte im Einklang mit diesen Unterlagen und Informationen verwendet werden. Falls der Kunde die Produkte Dritten weitergibt, ist
erverpflichtet die nötigen Unterlagen und Informationen
weiterzugeben.

9. Vorzeitige Vertragsauflösung
Verletzt der Kunde diesen Vertrag trotz Abmahnung, kann
SORBION AUSTRIA den Vertrag frist- und entschädigungslos vorzeitig auflösen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht vertragsgemäß einhält.

10. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der SORBION AUSTRIA an Dritte übertragen.

11. Änderungen der AGB
SORBION AUSTRIA behält sich Änderungen dieser AGB jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online oder in anderer elektronischer Form) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGBs ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Vertragsparteien ist Zwölfaxing. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich Schwechat als vereinbart. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte. Über das Vertragsverhältnis entscheidet stets das österreichische Recht.